Wir räumen, Sie schlafen ruhig. Rechtssichere Winterbetreuung mit Haftungsübernahme.

Ihr Partner für einen sicheren Winter gemäß § 93 StVO

Der nächste Winter kommt bestimmt – und mit ihm die gesetzliche Räumpflicht. Als Liegenschaftseigentümer haften Sie für die Sicherheit auf Ihren Gehwegen. Perlenrein nimmt Ihnen dieses Risiko ab. Wir übernehmen die professionelle Schneeräumung und Glatteisbekämpfung für Privathäuser, Betriebsgelände und Wohnhausanlagen. Pünktlich, gründlich und voll versichert.

Unser Angebot für gepflegte Grünflächen

Schneeräumung & Streuung

Wir befreien Gehsteige, Zufahrten, Stiegen und Parkplätze von Schnee und Eis. Dabei halten wir uns strikt an die gesetzlichen Intervalle (zwischen 06:00 und 22:00 Uhr). Wir nutzen modernes Räumgerät und passendes Streugut (Splitt oder auftauende Mittel gemäß Gemeindeverordnung).

Haftungsübernahme

Mit unserem Vertrag geht die gesetzliche Haftung für die betreuten Flächen auf uns über. Sollte trotz unserer Betreuung jemand stürzen, kümmert sich unsere Betriebshaftpflichtversicherung um die Abwicklung. Sie sind rechtlich aus dem Schneider.

Tauwetterkontrolle und Überwachungsfahrten gegen Blitzeis und Glätte

Tauwetterkontrolle & Überwachung

Winterdienst bedeutet nicht nur Räumen bei Schneefall. Wir führen an kritischen Tagen Kontrollfahrten durch, um bei überfrierender Nässe (Blitzeis) sofort streuen zu können. Wir überwachen die Wetterlage rund um die Uhr.

Warnstangen vor Dachlawinen und Entfernung von Eiszapfen

Dachlawinen & Eiszapfen

Gefahr von oben. Wir kontrollieren Dachflächen auf Schneewächten und Eiszapfen. Bei Gefahr stellen wir unverzüglich Warnstangen auf oder veranlassen (nach Rücksprache) die Entfernung durch Hubsteiger-Einsatz.

Maschinelle Entfernung von Streusplitt und Frühjahrskehrung

Kehrung & Splitt-Entfernung

Nach dem Winter ist vor dem Frühling. Zum Saisonende (meist April) übernehmen wir die komplette Einkehrung und fachgerechte Entsorgung des Streusplitts von Ihren Flächen und Grünanlagen.

Warum Winterdienst Vertrauenssache ist

Schnee fällt oft nachts oder am Wochenende. Während Sie schlafen, rücken unsere Teams bereits aus. Wir arbeiten mit GPS-überwachten Fahrzeugen und führen genaue Räumprotokolle. Warum ist das wichtig? Im Schadensfall (z.B. Rutschunfall eines Passanten) können wir lückenlos beweisen, wann und wie geräumt wurde. Das ist Ihre juristische Lebensversicherung. Verlassen Sie sich auf einen Meisterbetrieb, der die lokalen Vorschriften in Wien und Niederösterreich im Detail kennt.

Ihre Sicherheit bei Perlenrein

  • Gesetzeskonform: Räumung gemäß § 93 StVO (Straßenverkehrsordnung).

  • Versichert: Volle Haftungsübernahme für Personen- und Sachschäden.

  • Rund um die Uhr: 24/7 Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen.

  • Dokumentiert: Lückenlose Protokollierung aller Einsätze.

  • Alles inkludiert: Personal, Maschinen, Streugut und Versicherung
    • 24/7 Einsatzbereitschaft

      Schnee kennt keinen Feierabend. Unser Wetter-Radar überwacht die Lage permanent. Sobald die Grenzwerte erreicht sind, rückt unsere Mannschaft aus – auch um 3 Uhr morgens.

    • Rechtliche Sicherheit

      Wir kennen die Spielregeln. Ob Gehsteigbreite (1,5m oder 2/3 Regelung) oder Streumittelverbot in bestimmten Zonen: Wir arbeiten streng nach Vorschrift der Stadt Wien und NÖ Gemeinden.

    • Starker Fuhrpark

      Vom kleinen Hand-Räumgerät für den schmalen Hauszugang bis zum Traktor mit Schneepflug für den Firmenparkplatz: Wir haben für jede Fläche die passende Maschine.

Häufige Fragen zum Winterdienst

  • Ist der Winterdienst gesetzlich verpflichtend?

    Ja, gemäß § 93 StVO sind Eigentümer von Immobilien im Ortsgebiet dazu verpflichtet, angrenzende Gehsteige und Gehwege zwischen 06:00 und 22:00 Uhr von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflicht gilt auch für gewerbliche Zufahrten. Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht selbst erledigen. Sie können diese Pflicht rechtssicher an Perlenrein auslagern.

  • Wann wird geräumt?

    Gesetzlich müssen Gehwege im Ortsgebiet zwischen 06:00 und 22:00 Uhr schnee- und eisfrei sein. Wir sorgen dafür, dass dies gewährleistet ist. Bei anhaltendem Schneefall kommen wir mehrmals täglich.

  • Übernehmen Sie die Haftung, wenn jemand stürzt?

    Ja. Mit Abschluss des Winterdienst-Vertrages übernehmen wir die zivilrechtliche Haftung für die Räum- und Streupflicht auf den vereinbarten Flächen. Sie sind damit risikoentlastet.

  • Räumen Sie auch am Wochenende?

    Selbstverständlich. Unser Winterdienst ist an 7 Tagen die Woche aktiv, auch an Weihnachten, Silvester und Feiertagen.

  • Was kostet der Winterdienst?

    Wir arbeiten mit einer Saison-Pauschale (November bis April). Der Preis richtet sich nach der Größe der Fläche (laufende Meter Gehsteig oder m² Parkplatz). Damit haben Sie fix kalkulierbare Kosten, egal wie streng der Winter wird.

  • Muss ich das Streugut kaufen?

    Nein. Wir bringen das erforderliche Streumittel (Splitt, Salz oder Sole) selbst mit und lagern es ggf. in Streuboxen bei Ihnen vor Ort zwischen.

Sichern Sie sich Ihren Winterdienst-Platz rechtzeitig

Die Kapazitäten sind begrenzt. Fordern Sie jetzt Ihr Pauschalangebot für die kommende Saison an.

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